Labordiagnostik
Grundsätzlich sind wir gegenüber den Krankenkassen verpflichtet, Laboruntersuchungen nach medizinischen Notwendigkeiten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Das kann dazu führen, dass bestimmte Wunschleistungen nicht den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden können. Diese gelten dann als "individuelle Gesundheitsleistung" (IGEL). Beispiele hierfür können die Bestimmung des sogenannten prostataspezifischen Antigens sein (PSA) oder in vielen Fällen auch die Bestimmung des Vitamin D- oder Vitamin-B12-Spiegels. Hierzu muss das Einverständnis auf dem Laboranforderungsschein schriftlich erklärt werden, die Rechnungsstellung erfolgt durch das Labor anhand der Preisliste im Anhang (Januar 2025). Die von uns berechneten Kosten für die Laborabnahme als privatärztliche Leistungen betragen ("GOÄ 2", 5€), sofern die Blutabhnahme nicht ohnehin im Rahmen einer normalen Blutentnahme erfolgt.
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